Eine Stunde wird von mir mit 80 € berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Zeit. Ergänzende Laboruntersuchungen sind nicht im Stundenpreis enthalten, werden somit separat in Rechnung gestellt.
Für Patienten mit einer privaten Zusatzversicherungen, Beihilfe oder einer privaten Krankenversicherung wird eine Rechnung auf Basis des GebüH gestellt.
Im ersten Kennenlerngespräch (kostenlos, ca. 20 Minuten) besprechen wir Ihr Anliegen. In diesem Zusammenhang schildere ich Ihnen welche therapeutischen Massnahmen ich in diesem Kontext empfehlen würde.
Basierend auf diesem Gespräch können sie in Ruhe entscheiden, ob Sie gerne mit mir einen Behandlungsvertrag abschliessen wollen.
Wenn Sie sich hierfür entscheiden, wäre der nächste Schritt ein telefonisches Anamnesegespräch (ca. 30-45 Minuten) und ein folgender konkreter Untersuchungstermin bei Ihnen zu Hause.
Alle Informationen und Ergebnisse dieser Termine und evtl. Befunde stellen die Basis für Ihre weitere Behandlung da.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel keine heilpraktische Leistung. Daher ist eine Behandlung von gesetzlichen Versicherten in der Regel selbst zu zahlen.
Bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung, kann die Rechnung bei der Versicherung eingereicht werden. Die Höhe einer evtl. Erstattung richtet sich nach dem Leistungsumfang Ihrer Versicherung.
Ich erstelle meine Rechnungen auf Basis des GebüH für Heilpraktiker.
Fahrtkosten berechne ich ab einer Anfahrt >15 km mit 0,4 €/km.